Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2000 - 3 K 2808/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Selbständigkeit eines
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Selbständigkeit eines Bauleiters, der für ein Ingenieurbüro auf verschiedenen Baustellen eines Dritten bauüberwachende und kontrollierende Tätigkeiten ausübt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Selbständigkeit eines Bauleiters, der für ein Ingenieurbüro auf verschiedenen Baustellen eines Dritten bauüberwachende und kontrollierende Tätigkeiten ausübt; Beurteilung der Selbständigkeit natürlicher Personen für die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer nach denselben ...
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- BFH, 02.12.1998 - X R 83/96
Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2000 - 3 K 2808/99
Zwar muss nicht zwingend von einer nichtselbständigen Tätigkeit ausgegangen werden, wenn eine natürliche Person nur für einen einzelnen Vertragspartner tätig ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. Dezember 1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534 ).Das Fehlen einer Aussage hierzu in dem Schreiben der Fa. A vom 6. August 1992 schließt daher noch nicht aus, dass der Kläger gleichwohl Urlaubs- und bei Unfall oder Krankheit Lohnfortzahlungsansprüche gehabt haben könnte (vgl. BFH-Urteile X R 83/96 und VI R 126/88, a. a. O.).
Es kann im Streitfall aber auch nicht davon ausgegangen werden, dass - wie im Fall des Rundfunkermittlers (BFH-Urteil X R 83/96, a. a. O.) - der Kläger die Höhe seiner Einnahmen weitgehend nach seinem eigenen Arbeitseinsatz hätte bestimmen können.
Von einer freien Bestimmung der Arbeitszeit durch den Kläger ist - anders als bei dem dem BFH-Urteil X R 83/96 zugrunde liegenden Sachverhalt - nirgends die Rede.
- BFH, 24.07.1992 - VI R 126/88
Arbeitnehmereigenschaft von Stromablesern
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2000 - 3 K 2808/99
Schuldet jedoch eine tätige Person ihre Arbeitskraft in abhängiger Stellung, indem sie in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist, so erbringt sie ihre Arbeit nichtselbständig (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 24. Juli 1992 VI R 126/88, BStBl II 1993, 155 ).Das Fehlen einer Aussage hierzu in dem Schreiben der Fa. A vom 6. August 1992 schließt daher noch nicht aus, dass der Kläger gleichwohl Urlaubs- und bei Unfall oder Krankheit Lohnfortzahlungsansprüche gehabt haben könnte (vgl. BFH-Urteile X R 83/96 und VI R 126/88, a. a. O.).
- BFH, 27.07.1972 - V R 136/71
Mitglieder im Aufsichtsrat einer AG, auch die Arbeitnehmervertreter sind …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2000 - 3 K 2808/99
Die Frage der Selbständigkeit natürlicher Personen ist für die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer nach denselben Grundsätzen zu beurteilen (Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 27. Juli 1972 V R 136/71, BStBl II 1972, 810 ). - BFH, 27.01.1994 - V R 113/91
Zum Begriff "Rechnung" i. S. der §§ 14 Abs. 3, 2. Alt., 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2000 - 3 K 2808/99
Es liegt jedoch im Streitfall weder eine vom Kläger ausgestellte "Rechnung" i. S. v. § 14 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 UStG vor (sämtliche vorliegenden "Rechnungen" für die Fa. A sind von der Ehefrau des Klägers ausgestellt worden) noch enthalten diese das umsatzsteuerrechtliche Entgelt als Grundlage für den gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 UStG ; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Januar 1994 V R 113/91, BStBl II 1994, 342 , m. w. N.).